Aufschulungsfrist abgelaufen

Sie haben alle Aufschulungsinhalte vor dem 31.12.2022 absolviert?
Dann haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, sich Ihre Aufschulung nach WTBVO 2016 anrechnen zu lassen! Schicken Sie dazu all Ihre Teilnahmebestätigungen gesammelt per Mail an die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).

Sie haben die Frist versäumt und Ihre Aufschulung nicht rechtzeitig abgeschlossen?
Wenn Sie weiterhin als Kindergruppenbetreuungsperson arbeiten möchten, müssen Sie in diesem Fall nochmals Ihre Grundausbildung absolvieren. Genauso, wie wenn Sie eine andere pädagogische Vorausbildung besitzen, können Sie sich dabei Ihre alte Kindergruppen-Ausbildung bei der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) auf eine neue Ausbildung anrechnen lassen. Bei Interesse, mit einer Vorausbildung an unserer Ausbildung teilzunehmen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anrechnung unter bildung[at]kinderdrehscheibe.at bei uns. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir dann auf Ihre individuelle Situation eingehen!