Beihilfen und Förderungen

Betreuung in einer privaten Kinderbetreuungseinrichtung
(Privatkindergarten, Kindergruppe, Tageseltern):

Seit Herbst 2009 ermöglicht die Stadt Wien einem Großteil aller privaten Einrichtungen, beitragsfreie Plätze anzubieten. Die MA 10-Förderung, die die Einrichtungen/Tageseltern direkt erhalten, wird je nach Alter des Kindes und Betreuungsausmaß berechnet.

In vielen privaten Kinderbetreuungseinrichtungen ist daher für die Eltern kein Betreuungsbeitrag, jedoch der Essensbeitrag selbst zu bezahlen.

Für jedes Kind von Geburt bis zur Schulpflicht besteht die Möglichkeit, eine Befreiung vom Essensbeitrag zu beantragen. Dies geschieht über die Magistratsabteilung 11. Für Angebote wie Sprachen, spezielle pädagogische Ausrichtung, besondere Aktivitäten, usw. können zusätzliche Kosten anfallen. Genauere Infos entnehmen Sie bitte der Website der MA 10.

Betreuung im städtischen oder privaten Hort/Nachmittagsbetreuung am Schulstandort:

Für die Nachmittagsbetreuung schulpflichtiger Kinder bis zum Alter von zehn Jahren gibt es eine Ermäßigung von der MA 10.

AMS-Kinderbetreuungsbeihilfe:

Das AMS Wien kann Ihnen eine finanzielle Unterstützung in Form der Kinderbetreuungsbeihilfe unter bestimmten Voraussetzungen gewähren. Hier können Sie das AMS Infoblatt herunterladen.

Steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten:

Seit Einführung des Familienbonus im Jahr 2019 sind die Kosten für Kinderbetreuung nicht mehr steuerlich absetzbar.
Es ist aber möglich, rückwirkend bis 2019 (max. fünf Jahre zurück) noch Kosten abzusetzen. Mehr Infos dazu erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.