Aufschulungsfrist abgelaufen

Sie haben alle Aufschulungsinhalte vor dem 31.12.2022 absolviert?
Dann haben Sie nach wie vor die Möglichkeit, sich Ihre Aufschulung nach WTBVO 2016 anrechnen zu lassen! Schicken Sie dazu all Ihre Teilnahmebestätigungen gesammelt per Mail an die Kinder- und Jugendhilfe (MA 11).

Sie haben die Frist versäumt und Ihre Aufschulung nicht rechtzeitig abgeschlossen?
Wenn Sie weiterhin als Kindergruppenbetreuungsperson arbeiten möchten, müssen Sie in diesem Fall nochmals Ihre Grundausbildung absolvieren. Genauso, wie wenn Sie eine andere pädagogische Vorausbildung besitzen, können Sie sich dabei Ihre alte Kindergruppen-Ausbildung bei der Kinder- und Jugendhilfe (MA 11) auf eine neue Ausbildung anrechnen lassen. Bei Interesse, mit einer Vorausbildung an unserer Ausbildung teilzunehmen, wenden Sie sich bitte mit Ihrer Anrechnung unter bildung[at]kinderdrehscheibe.at bei uns. In einem persönlichen Beratungsgespräch können wir dann auf Ihre individuelle Situation eingehen!

Tagesmutter*vater sein – voll meins!

Der 7. Oktober ist Tag der Tagesmütter*väter! Wir freuen uns, dass wir seit vielen Jahren Tageseltern ausbilden und auf ihrem Weg in ein neue berufliche Herausforderung begleiten dürfen. Die Betreuung in der Kleingruppe sowie das familiäre Umfeld machen Bindung und Bildung spielerisch möglich und erleichtern auch den Eltern den Weg zurück ins Berufsleben, wenn ihre Kinder so gut aufgehoben sind.
Tagesmutter*vater sein – voll meins! ist eine Kampagne des Bundesverbands, der Tagesmütter und Tagesväter in ganz Österreich unterstützt.

Könnte dieser schöne Beruf auch „voll Ihres“ sein? Dann starten Sie mit einer Ausbildung bei uns! Wir freuen uns über Ihre Bewerbung an lehrgang[at]kinderdrehscheibe.at!